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Schulhallenbad
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Allgemeine Daten über das Schulbad
Die Schwimmhalle wurde vor 30 Jahren errichtet. Im Jahr 1996 wurde die Halle erneuert und nach
dem Hochwasser 2002 musste die Schwimmhalle von Grund an neu saniert werden.
Die Schwimmhalle besitzt eine Schwimmbecken mit der Beckengröße 12.5m
Länge und 8m Breite.
Die Beckentiefe beträgt von 0.5m, an der seichtesten Stelle, bis zu 1.65m, an der tiefsten Stelle.
Außerdem besitzt das Schwimmbecken 2 Sprungsockel.
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Nutzung der Schwimmhalle
Schulintern wird die Halle von der HS Grafenegg, sowie von den in der Umgebung liegenden Volksschulen benutzt.
Außerhalb der Unterrichtszeit wird das Bad von Vereinen wie Elternverein, Kindergarten, Feuerwehr, Unterwassergymnastik genutzt.
Die Vereine sind hierbei selbst für die Geschehnisse verantwortlich.
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Baderegeln
1. Körperliche Gesundheit ist Voraussetzung!
2. Beachte stets die Badeordnung (Hinweistafeln, Anschläge usw.)!
3. Dusche und kühle dich ab, bevor du ins Wasser gehst!
4. Bei Kältegefühl - raus aus dem Wasser (Krampfgefahr!)
5. Bei Ohrenerkrankung nicht tauchen und springen!
6. Schwimme nie mit überfülltem Magen!
7. Vermeide zu lange Sonnenbäder!
8. Mute dir selber nie zu viel zu und verleite andere nicht zu Waghalsigkeit!
9. Springe niemals in dir unbekannte Gewässer
10. Sei vorsichtig beim Wildbaden
Grundsätzliche Bedingungen
Das Österreichische Schwimmerabzeichen umfasst drei Qualifikationsstufen
(Freischwimmer/Fahrtenschwimmer/Allroundschwimmer) und soll neben
der Förderung einer allgemeinen Grundausbildung im Schwimmen auch
zur Vorbereitung auf das Rettungsschwimmen beitragen sowie einen
Nachweis für erbrachte Leistungen im Schwimmen darstellen.
Gliederung und Prüfungsbedingungen
Freischwimmer (für Bewerber ab dem vollendeten 7. Lebensjahr)
a) 15-Minuten-Schwimmen in beliebigem Schwimmstil;
b) Sprung aus 1 m Höhe ins Wasser;
c) Kenntnis der allgemeinen Baderegeln.
Fahrtenschwimmer (für Bewerber ab dem vollendeten 9. Lebensjahr)
a) 15-Minuten-Schwimmen in beliebigem Schwimmstil;
b) 10-m-Streckentauchen nach Kopfsprung;
c) einmaliges Tieftauchen (ca. 2 m) und Heraufholen eines ca. 2,5 kg schweren Gegenstandes;
d) 50-m-Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit;
e) Kopfsprung aus 1 m Höhe oder beliebiger Sprung aus 3 m Höhe;
f) Kenntnis der Baderegeln in Bädern und in freier Natur.
Allroundschwimmer (für Bewerber ab dem vollendeten 11. Lebensjahr)
a) 200 m in zwei Schwimmlagen (100 m Brust, 100 m Rücken);
b) 100 m in beliebigem Schwimmstil in 2:30 Minuten;
c) 10-m-Streckentauchen nach Kopfsprung;
d) einmaliges Tieftauchen (2 bis 3 m) und Heraufholen eines ca. 2,5 kg schweren Gegenstandes;
e) 20-m-Transportieren einer gleich großen Person (Ziehen, Schieben);
f) Kenntnis der Baderegeln in Bädern und in freier Natur;
g) Kenntnis der Selbstrettung.
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